Samstag, 29. August 2009

Gestohlene Ware gekauft, was nun?

Vorweg: Wer wissentlich und mit Vorsatz gestohlene Ware kauft, macht sich der Hehlerei schuldig.Das Landgericht Karlsruhe entscheid 2007 ( 18 AK 136/07 ), das der unwissentliche Kauf von Diebesgut bei Auktionsh?usern ( wie Ebay )

Orignal From: Gestohlene Ware gekauft, was nun?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen