Donnerstag, 13. August 2009

Verwendung von Markennamen - Abmahnung / Hinweis /

Hallo Ebayer,ich habe einen weiteren relevanten Hinweis von Ebay erhalten. Zu Recht, wie ich im Nachhinein zugeben muss.Damit Euch nicht das Gleiche widerfährt, möchte ich Euch auf Folgendes hinweisen.Es ist untersagt, in der Artikelbeschreibung und im Angebotstitel VERGLEICHE ZU GESCHÜTZTEN, BEKANNTEN MARKEN ZU ZIEHEN!z. B. "wie Prada" - "ähnlich wie Chanel" - usw.Bittet vermeidet dies in Euren Angebot.Ein Verstoß gegen diese Auflage zieht Strafen und Abmahnungen nach sich. Diese liegen beginnen im besten Fall bei 300 € und sind nach oben offen.Ich
hoffe, Euch mit diesen beiden Beispielen geholfen zu haben. Habt Ihr
weitere Beispiele, dann schreibt doch einen schlanken Ratgeber und
helft, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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