Dienstag, 21. Juli 2009

30% Vertragsstrafe für Spaßbieter ab sofort zulässig !

Der jahrelange Ärger mit Spaßbieter hat ab sofort ein Ende !Bieter, die bei Online-Auktionen ohne tatsächliche Kaufabsicht Angebote
abgeben, können vom Verkäufer wirksam mit einer Vertragsstrafe von 30
Prozent des letzten Gebots belegt werden. Dies hat das Amtsgericht (AG)
Bremen bestätigt und einen Spaßbieter zur Zahlung von rund 1700 Euro
verurteilt (Az. 16

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