Samstag, 25. Juli 2009

Weitergabe Ihres ebay Accounts ? Vorsicht Rechtsfalle !

Sie möchten Ihren ebay-Account an einen Bekannten weitergeben ? / Vorsicht vor Haftungs-Ansprüchen Dritter !Ein eBay-Account enthält personenbezogene Daten, die teilweise für
potentielle Käufer einsehbar sind. Dies dient neben der Transparenz
auch der Identifizierbarkeit des Verkäufers, um so vor unangenehmen
Überraschungen geschützt zu sein. Oftmals nutzen jedoch mehrere
Personen das gleiche Benutzerkonto. Wenn nun ein Dritter über einen
fremden Zugang Rechtsverletzungen begeht, stellt sich die Frage, wer
haftbar gemacht werden kann. Das OLG Frankfurt am Main (Entscheidung
vom 13.06.2005 - Az.: 6 W 20/05) hatte diesbezüglich zu klären, ob
neben dem Rechtsverletzer auch der eigentliche Account-Inhaber
rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Der Beklagte ist namentlicher Inhaber des Nutzerkontos. Er hatte seiner
Ehefrau die Zugangsdaten verschafft, damit diese darüber Waren bei eBay
verkaufen konnte. Durch den Verkauf von Plagiaten wurde dadurch jedoch
mehrfach gegen das Markenrecht verstossen. Der klagende
Markenrechtsinhaber nahm nun nicht nur die Ehefrau, sondern auch den
Ehemann in Anspruch obwohl dieser angab, von den rechtsverletzenden
Verkäufen nichts gewusst zu haben.Dem folgten die Richter jedoch nicht und führten dazu grundsätzlich aus: "Markenrechtliche
Unterlassungsansprüche bestehen gegenüber jedem, der auch ohne Täter
oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat
kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt. Danach kann
auch derjenige haftbar sein, der seinen Telefon-, Fax- oder
Telefaxanschluss einem Dritten überlässt, der seinerseits von diesem
Anschluss aus das Schutzrecht verletzende Handlungen begeht" Vergleichbar damit ist die Weitergabe der Daten eines eBay-Accounts."Die Verantwortlichkeit des Dritten folgt vielmehr daraus, dass er
die auf diese Weise ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unterbunden
hat, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglichkeit gehabt
hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus
dieser Stellung resultierenden Befugnisse und die Überlassung des
Anschlusses zu erwarten ist".Der Ehemann hätte sich also insbesondere über die getätigten Verkäufe
informieren und diese kontrollieren müssen. Er kann sich deswegen auch
nicht darauf berufen, von den rechtsverletzenden Verkäufen nichts
gewusst zu haben.Das OLG nimmt ihn deswegen als Mitstörer ebenfalls in
Haftung.FazitDurch diese Entscheidung wird bereits die Unterstützung von
Markenrechtsverletzungen durch die Weitergabe des Zugangscodes
verfolgt. Die Verbreitung von Plagiaten wird so erschwert, da zumindest
in den meisten Fällen auch der Account-Inhaber haftbar gemacht werden
kann. Dies dient einerseits dem Schutz von Markenrechtsinhabern und der
User, andererseits erhöht sich damit aber auch das Haftungsrisiko für
die Acountinhaber.
Wenn

Orignal From: Weitergabe Ihres ebay Accounts ? Vorsicht Rechtsfalle !

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