Samstag, 25. Juli 2009

Bilderdiebstahl Fotoklau Bilderklau - was ist zu tun?

Bilderdiebstahl Fotoklau Bilderklau - was tun?Es ist schon öfter vorgekommen, dass eigenhändig von mir angefertigte Bilder meiner Artikel von anderen Ebayern kopiert wurden, also für Ihre Ware verwendet wurden. Das ist doppelt verboten:a) von Ebay:Die AGB verbietet grundsätzlich, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung des Urhebers zu verwenden. Wird dies doch gemacht, drohen Maßnahmen. Sie reichen von der Löschung von Angeboten bis zum vorläufigen oder endgültigen Ausschluss - je nach der schwere des Vorfalls. b) gesetzlich durch das Deutsche Urheberrecht (UrhG). Wer den Text lesen will, bitte googeln (www.google.de oder http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html). Wer dagegen verstößt, kann das teuer werden, wenn der Urheber einen Anwalt einschaltet. Kostenpflichtige Abmahnungen, Schadenersatz, eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung, Gerichts- und Anwaltskosten usw. sind die Folge. Da wird die Haushaltskasse ganz schön belastet werden, auch wenn der Kopist eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Die trägt nämlich nur die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn sie den Fall überhaupt annimmt!!!Das gilt auch für den Fall, wenn die Bilder nicht aus Ebay, sondern aus dem allgemeinen Internet heruntergeladen werden.Selbstverständlich gilt das auch für Texte, Animationen und Musik. Bei Texten wird die Sache allerdings schwieriger. Wenn der Kopist nicht gerade auf den Kopf gefallen ist, wird er den Text leicht verändern - und schon ist die Beweislage schwierig. In diesem Fall lohnt sich ein Vorgehen nach meiner Meinung weniger. Aber das muss Jeder selbst entscheiden. Außerdem gilt das Urheberrecht laut Ebay nur für wissenschaftliche und literarische Texte (nicht schlichte Artikelbeschreibungen).Was ist zu tun, wenn der Fall eintritt?a) Man kann die harte Linie einschlagen und einen Anwalt einschalten. Das ist völlig in Ordnung, verursacht aber eine Menge Arbeit.b) oder dem Kopisten eine gepfefferte Email schreiben. In allen Fällen erhielt ich sehr schnell eine wortreiche Entschuldigung. Falls ich von dem Artikel nur ein Exemplar hatte, gab ich nachträglich meine Zustimmung (man ist ja kein Unmensch). In anderen Fällen bat ich, den Artikel zurück zuziehen und mit eigenen Bildern neu einzustellen. Das hat immer geklappt.Es gibt aber eine weitere Möglichkeit, um einen Bilderdiebstahl von vorne herein zu verhindern: Man versieht die Bilder mit einem deutlich sichtbaren "Wasserzeichen". Die Transparenz des Wasserzeichens oder die Farbe lassen sich verändern. Man kann alle gängigen Farben wählen.Siehe Bild (hier sind Transparenz, Aussehen oder Farbe verschieden ):Es gibt einige kostenlose Programme dafür. Bitte googeln. Ich benütze das kostenlose Programm "WaterMark". Es ist in deutsch erhältlich und selbsterklärend. WaterMark unterstützt die Grafikformate BMP, GIF, JPEG, PNG und TIFF. Auch andere Programme sind gut. Vorher muss ein Wasserzeichen geschaffen werden. Kurzbeschreibung: Es genügt mspaint.exe ( C:\Windows\System 32\...). Auf A und dann auf die untere Zeichnung links in der Mitte klicken (wichtig = dadurch werden nur die Buchstaben sichtbar - siehe linke Abb.). Wenn mann auf die obere Zeichnung klickt wird ein Kästchen mit der Schrift erzeugt (Bild rechts). Die Größe an rechten unteren Rand durch Verschieben bestimmen, nochmals mit dem linken Mauszeiger die Schreibfläche bestimmen (es erscheint ein Kreuz), unten die Farbe wählen und den Text eingeben. Das Zeichen © oder ® finde Sie unter C:\Windows\System 32\charmap.exe ( Zeichentabelle). Anklicken, kopieren und einfügen. Anschließend über Watermark o. ä. das Wasserzeichen laden. Für Diejenigen, die sich mit Computern wenig auskennen ist es eine kleine Fummelarbeit, aber es muss nur einmal gemacht werden.Wenn Sie den Ratgeber nicht allzu schrecklich finden, klicken Sie unten auf Ja". Sie ermutigen mich, weitere Ratgeber zu schreiben, die vielleicht nicht Ihnen, aber anderen Ebayern helfen können.

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