Massenhafte Abmahnungen wegen Widerrufsänderung auf ebay - Darf das sein ?Wieder einmal sorgen massenhafte Abmahnungen für gewerbliche Händler
bei eBay für Schlagzeilen. Bei Verträgen zwischen Unternehmern und
privaten Verbrauchern (Verbraucherverträge) besteht für den Kunden ein
befristetes Widerrufsrecht. Darüber muss er durch den Unternehmer in
der Widerrufsbelehrung belehrt werden. Die Widerrufsbelehrung muss nach
bisherigen Entscheidungen (so das OLG Hamm – Az.: 4 U 2/05, Urteil vom
14.04.2005) im Volltext für den Verbraucher in unmittelbarer Nähe des
Angebotes deutlich einsehbar sein. In den vergangenen Jahren hat es
eine Vielzahl von Abmahnungen wegen mangelhaften Widerrufsbelehrungen
gegeben, die nicht den Voraussetzungen des § 355 II BGB (Widerrufsrecht
bei Verbraucherverträgen) entsprachen. Inzwischen hat deswegen das
Bundesjustizministerium auf seinen Internet-Seiten eine
Muster-Widerrufsbelehrung eingestellt, die der Gesetzgeber in Anlage 2
zu § 14 BGB-InfoV geregelt hat. Wer diese Muster-Widerrufsbelehrung
verwendet ( § 14 I BGB-InfoV) hat nach Ansicht des Gesetzgebers die
Voraussetzungen des § 355 II BGB erfüllt und stehe rechtlich auf der
sicheren Seite. Darauf haben sich tausende eBay-Händler verlassen und
die Muster-Widerrufsbelehrung ihren Warenangeboten beigefügt."Regierungssache" ?!Inzwischen
ist jedoch ein erbitterter Streit zwischen Regierung, Wirtschaft und
Justiz ausgebrochen, ob die offizielle Muster-Widerrufsbelehrung des
Bundes überhaupt rechtlich wirksam ist. Mehrere Gerichte haben die
Belehrung schon für unwirksam erklärt. Das Kammergericht Berlin
hat in einem aktuellen Fall (Az.: 5 W 295/06, Urteil vom 05.12.2006)
entschieden, dass die Mustervorlage wegen falscher Formulierung zum
Beginn der Frist rechtswidrig sei. Die Muster-Widerrufsbelehrung sieht
vor, dass der Fristbeginn ab "Erhalt der Belehrung" läuft. Im Rahmen
des Vertragsschlusses im Internet sieht das KG Berlin die
Muster-Vorlage als unzureichend an, da nach § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB die
Frist erst zu laufen beginnt, wenn der Käufer eine gesonderte
Widerrufsbelehrung in Textform erhalten habe. Nach Ansicht des
Gerichtes beginnt die Frist bei Käufen in Online-Shops überhaupt nicht
zu laufen, wenn der Verbraucher nur auf der Webseite auf sein
Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Zudem wurden in der
Vergangenheit von einzelnen Gerichten weitere Punkte der
Muster-Widerrufsbelehrung für rechtswidrig erklärt. So existieren
beispielsweise gegensätzliche Urteile über die Dauer der Widerrufsfrist
bei eBay, auch die Zulässigkeit der Wertersatzklausel bei eBay wird
aufgrund der Tatsache, dass hier nicht vor Vertragsschluss in Textform
belehrt werden kann, in Zweifel gezogen. Aus diesen Gründen ist
inzwischen völlig unklar, ob eBay-Händler mit der Verwendung der
amtlichen Vorlage auf der rechtlich sicheren Seite sind, ob und wenn ja
wie diese Belehrung denn nun zu modifizieren ist. Es kann deshalb jedem
Händler nur geraten werden, sich bei der Gestaltung des eBay-Shops
anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Fazit :Es ist
schlicht unglaublich, dass Gerichte ein amtliches Muster des
Bundesministeriums für Justiz (!) als unwirksam beurteilen und das
Justizministerium trotz monatelanger Kenntnis dieser Tatsache und
tausender hierauf beruhender Abmahnungen nichts unternimmt. Für
Fragen oder Anregungen bezüglich der durch das Bundesministerium für
Justiz zur Verfügung gestellten amtlichen Muster sowie der daraus
resultierenden Abmahnungen wenden Sie sich bitte an das "Bundesministerium der Justiz".Da wir keine Verlinkung in diesen Ratgeber bauen dürfen geben Sie bitte obiges in eine Suchmaschine ein. Dort finden Sie eine komplette Adressierung.
Wenn
Orignal From: Massenabmahnung wegen Widerrufsfrist / Der Anwaltssport
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